1. Eltern-Kind-Malwettbewerb

„Störche in March“

Daten für die Ausstellung im Rathaus March folgen!

GewinnerInnen:

weitere TeilnehmerInnen:

Herzlichen Glückwunsch an die GewinnerIn und vielen Dank an alle TeilnehmerInnen. Alle Einsendungen waren toll und haben uns die Entscheidung sehr schwer gemacht.
Wir freuen uns für die GewinnerIn und bedanken uns für die Unterstützung vom Naturoparc Hunawihr im Elsass, merci.

Teilnahmebedingungen:

  1. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Familien mit Wohnsitz in 79232 March, deren Kinder entweder eine Grundschule oder einen Kindergarten in March besuchen und gemeinsam am Wettbewerb teilnehmen möchten.
  2. Thema: Das Thema des Wettbewerbs ist „Störche in March“. Die Teilnehmer müssen dieses Thema in ihrem Kunstwerk kreativ umsetzen.
  3. Altersgruppen: Es gibt zwei Altersgruppen: Kinder unter 6 Jahren (Kindergarten) und Kinder über 6 Jahren (Grundschule).
  4. Einreichung: Die Kunstwerke können während der Öffnungszeiten in der Bäckerei Steiert in Neuershausen und in der Postfiliale in Buchheim abgegeben werden.
  5. Einreichungsfrist: Alle Beiträge müssen bis zum 15.06.2024 eingereicht werden. Spätere Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
  6. Originalität: Die eingereichten Kunstwerke müssen originale Arbeiten der Teilnehmer sein und dürfen keine urheberrechtlich geschützten Elemente enthalten.
  7. Veröffentlichung: Fotos der eingereichten Kunstwerke können auf den offiziellen Social-Media-Kanälen und Websites des Fördervereins veröffentlicht werden. Zudem ist eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt vorgesehen. Die Kunstwerke können für eine Ausstellung verwendet werden. Teilnehmer, die nicht möchten, dass ihre Kunstwerke veröffentlicht werden, müssen dies bei der Einreichung angeben.
  8. Veranstalter: Der Veranstalter des Wettbewerbs ist der Förderverein Kindergarten und Grundschule Neuershausen e.V.
  9. Unabhängigkeit von Instagram oder Meta: Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram oder Meta.
  10. Bewertung: Die Kunstwerke werden von einer Jury bewertet. Die Jury besteht aus den Vorstandsmitgliedern des Fördervereins Kindergarten und Grundschule Neuershausen e.V. Als Auswahlkriterien dienen Kreativität, Originalität, Umsetzung des Themas, handwerkliches Geschick und ästhetischer Gesamteindruck.
  11. Hinweise zur richtigen Kennzeichnung der Einreichungen: Bitte kennzeichnen Sie die Einreichung deutlich mit dem Namen und Kontaktadresse des Teilnehmers, dem Alter, der besuchten Einrichtung, der Klasse oder Gruppe und dem Titel des Kunstwerks.
  12. Bekanntgabe der Gewinner: Die Gewinner werden nach Abschluss der Bewertung per E-Mail oder Telefon benachrichtigt und auf der Website des Förderverein, seinen Social-Media-Kanälen und im Gemeindeblatt veröffentlicht.
  13. Preise: Es wird ein Preis für den besten Beitrag in jeder Altersgruppe vergeben. Zu gewinnen gibt es jeweils zwei Eintrittskarten in den Naturoparc Hunawihr im Elsass.  
  14. Rechte: Durch die Teilnahme am Wettbewerb stimmen die Teilnehmer zu, dass ihre Kunstwerke für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden können.
  15. Datenschutz: Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt und nur für den Zweck des Wettbewerbs verwendet.
  16. Haftungsausschluss: Die Veranstalter des Wettbewerbs übernehmen keine Haftung für verlorene, beschädigte oder verspätete Einreichungen oder für jegliche Verletzungen, die während des Wettbewerbs auftreten könnten.
  17. Teilnahmebestätigung: Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
  18. Ausschluss des Rechtswegs: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf rechtliche Überprüfung der Entscheidungen der Jury oder der Veranstalter des Wettbewerbs.

Der Vorstand des Förderverein Kindergarten und Grundschule Neuershausen e.V.